Allgemeine Geschäftsbedingungen


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§ 1

1.

 

 

2.

 

 

 

 

3.

 

4.

5.

 

§ 2

1.

 

§ 3

1.

 

 2.

 

 3.

 

 

 

§ 4

1.

 

 

 

2.

 

3.

 4.

 

 

§ 5

1.

 

 

 

§ 6

1.

 

 

 

 

 

§ 7

1.

 

 

 

2.

 

3.

 

 

 4.

 

 

5.

 

 

 

6.

 

 

 § 8

 1.

 

 

 

 

 

 

2.

 

3.

 

 

 

 § 9

 1.

 

 

 

 

 § 10

 1.

 

 

 

2.

 

 

 

 

§ 11

1.

 

2.

3.

 

 

 

 

4.

 

5.

6.

 

 

 

7.

 

 

 

 

8.

 

 

9.

 

 

 

§ 12

1.

 

 

 

 

 

 

2.

 

 

3.

 4.

 

 

5.

 

6.

 

 

§ 13

1.

 

 

 

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

§ 14

1.

 

 

 

 

§ 15

1.

 

 

§ 16

1.

2.

 

 

 

3.

 

 

 

 

 

 

 

Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Auftragsbedingungen der Giesen Büro- und Buchhaltungsservice GbR (im folgenden „Auftragnehmer“ genannt) gelten für alle Aufträge auf Werkvertragsbasis (§631 BGB), soweit sich nicht aus dem Angebot des Auftragnehmers oder aus schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten etwas anderes ergibt.

Bei abweichenden oder ergänzenden Bedingungen ist zu deren Wirksamkeit eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von dem Auftragnehmer erforderlich. Alle Bestellungen sowie etwaige besondere Zusicherungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Auftragnehmers. Auf diese Schriftformerfordernis kann nur durch eine schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Die in Prospekten und sonstigen Unterlagen genannten Eigenschaften gelten nicht als zugesichert. 

Hiervon etwa abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht nochmals ausdrücklich widersprochen wird.

Sollte sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner.

Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt ausschließlich das deutsche Recht.

 

Gegenstand

Gegenstand des Vertrages sind die in der Auftragsbestätigung oder im Vertrag bezeichneten Leistungen.

 

Leistungsumfang

Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der Arbeitsergebnisse sind durch das Angebot des Auftragnehmers festgelegt, soweit sie nicht in den schriftlichen Vereinbarungen der Beteiligten geregelt sind.

Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und der Art der Arbeitsergebnisse bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.

Der Auftragnehmer erbringt die Leistungen entsprechend den Vertragsvereinbarungen und nach dem bei Vertragsabschluss aktuellen Stand der Technik. Änderungen des Stands der Technik nach Vertragserfüllung (z.B. Browserversionen) sind für die ordnungsgemäße Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer unerheblich.

 

Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird. Der Auftrag kommt erst dann zustande, wenn dieser von dem Auftraggeber telefonisch und schriftlich bestätigt wurde. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung des Auftragnehmers verbindlich.

Der Auftraggeber wird das ihm überlassene Angebot nicht, auch nicht in Teilen oder in einer bearbeiteten Fassung, ohne vorherige schriftliche Zustimmung durch den Auftragnehmer Dritten zugänglich machen.

Der Auftragnehmer hat das Recht, ohne Angaben von Gründen einen Auftrag vor Vertragsabschluss abzulehnen.

Preisänderungen, technische Änderungen, Irrtümer und Druckfehler sind bei allen Veröffentlichungen des Auftragnehmers vorbehalten.

 

Vertragsverhältnis

Der Auftragnehmer erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen im Rahmen seines Gewerbebetriebs auf eigene Rechnung. Er tritt in kein Arbeitsverhältnis zum Auftraggeber, auch wenn die Leistungen in dessen Räumen erbracht werden.

 

Feststellung der Auftragsbeendigung

Hat der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen erstellt, so teilt er dies dem Auftraggeber schriftlich mit. Der Auftrag gilt als durchgeführt und beendet, wenn der Auftragnehmer die schriftlich niedergelegten Arbeitsergebnisse dem Auftraggeber übergeben oder dieser entweder die Übernahme schriftlich bestätigt oder die Ergebnisse verwertet hat oder wenn der Auftraggeber einer Mitteilung gemäß Satz 1 nicht unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen, mit schriftlicher Begründung widerspricht.

 

Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeit des Auftragnehmers zu unterstützen und ihm alle, zur Erfüllung seiner Aufgaben nach diesem Vertrag, notwendigen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zu übergeben so das dem Auftragnehmer eine angemessene Bearbeitungszeit verbleibt. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur Leistungserbringung erforderlich sind.

Soweit der Auftraggeber dem Auftragnehmer geforderte Voraussetzungen vorenthält, hat der Auftragnehmer entstehende Wartezeiten, die dokumentiert werden, gesondert zu vergüten.

Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle entstandenen Schäden, aus der Benutzung dieser Datenträger, zu ersetzten und stellt ihn von allen Ansprüchen Dritter frei.

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigte Berichte, Entwürfe, Aufstellungen und Berechnungen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. Soweit an den Arbeitsergebnissen des Auftragnehmers Urheberrechte entstanden sind, verbleiben diese bei dem Auftragnehmer.

Von allen an den Auftragnehmer übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die der Auftragnehmer jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistungen ist der Auftragnehmer berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet der Auftragnehmer die Unterlagen zurück.

Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

 

Besondere Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln und auf Wunsch von seinen Mitarbeitern eine entsprechende Verpflichtungserklärung unterschreiben zu lassen. Verletzt einer der Mitarbeiter die Verpflichtung, so erfüllt der Auftragnehmer seine daraus gegenüber dem Auftraggeber erwachsende Ersatzpflicht dadurch, dass er seine gegen den Mitarbeiter entstehenden Regressansprüche dem Auftraggeber abtritt. Die Verschwiegenheit besteht auch nach Vertragsbeendigung. Sie besteht jedoch nicht, wenn der Auftragnehmer hiervon schriftlich entbunden wird und eine Offenbarung zur Wahrnehmung eigener Interessen des Auftragnehmers erforderlich ist. 

Der Auftragnehmer hat die ihm übertragenden Aufgaben gemäß §6 Nr.4 Steuerberatungsgesetz nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung zu erfüllen.

Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Bei Feststellung von Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten, wird er den Auftraggeber darauf hinweisen.

 

Loyalitätsverpflichtung

Auftraggeber und Auftragnehmer verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern des Auftragnehmers, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung führt zu einer Konventionalstrafe von 5.000 EUR.

 

Interpretationshilfe zur Mängelfreiheit

Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber überlassenen Arbeitsunterlagen dienen auch als Information über den jeweiligen Bearbeitungsstand. Führen sie nicht zu einer unverzüglichen und begründeten Beanstandung, so gelten die Unterlagen als Interpretationshilfe für eine spätere Beurteilung des Vertragsgegenstandes in Hinblick auf seine Mängelfreiheit.

Offenbare Unrichtigkeiten (z.B. Schreib-, Rechen- und Übertragungsfehler) können vom Auftragnehmer jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der Auftragnehmer Dritten gegenüber mit Einwilligung des Auftraggebers berichtigen. Die Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn berechtigte Interessen des Auftragnehmers den Interessen des Auftraggebers vorgehen.

 

Honorare und Kosten

Das Entgelt für die Leistungen des Auftragnehmers richtet sich nach dem im gesonderten Vertrag vereinbarten Sätzen, soweit in besonderen Fällen nicht Abweichendes bestimmt wird.

Das Entgelt ist bei Ablieferung und Abnahme des Werkes fällig.

Materialaufwand sowie Reisekosten werden entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen gesondert vergütet. Vom Auftraggeber zu vertretende Wartezeiten werden dem Auftragnehmer wie Arbeitszeiten vergütet. Der Auftragnehmer erstellt abweichend von §11 Nr. 9 monatlich nachträglich Rechnungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein im Vertrag vereinbarter Festpreis ist das Entgelt für alle vertraglichen Leistungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ein Festpreis wird, soweit nichts anderes vereinbart ist, nach vollständiger Erbringung der Dienstleistung fällig.

Die Honorarsätze und sonstige in Rechnung gestellten Beträge (z.B. Spesen und Nebenkosten usw.) enthalten keine Umsatzsteuer. Diese wird dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.

Alle Honorarsätze verstehen sich in Euro (€) und gelten zuzüglich der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu zahlen. Handelt es sich beim Vertragspartner nicht um Verbraucher, beträgt der Zinssatz mindestens 8 Prozentpunkte über dem jeweils gültigen Basiszinssatz. Ferner hat der Auftragnehmer das Recht auf Festsetzung einer angemessenen Mahngebühr.

Der Auftragnehmer kann die Herausgabe seiner Arbeitsergebnisse und der Handakten verweigern, bis er wegen seiner Gebühren und Auslagen befriedigt ist.  Zu den Handakten in diesem Sinne gehören alle Schriftstücke, die der Auftragnehmer aus Anlass des Auftrages vom Auftraggeber oder für ihn erhalten hat. Dieses gilt jedoch nicht für den Briefwechsel zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber und für Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift erhalten hat, sowie für die zu internen Zwecken gefertigten Arbeitspapiere.

Alle Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers, der gleichzeitig dazu berechtigt ist, Teilleistungen bis zum vollständigen Ausgleich der Forderungen zurückzubehalten. Mit der Zahlung der Rechnung gehen die Eigentumsrechte an den Kunden über.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, bereits vor Leistungsbeginn, dem Auftraggeber einen Vorschuss auf kommende vertraglich vereinbarte Leistungen in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen. Dieser wird nach Fertigstellung der Leistung mit der Endabrechnung verrechnet.

 

Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer ist für die Dauer von sechs Monaten nach Ablieferung der Arbeitsunterlagen verpflichtet, von ihm zu vertretende Mängel, die ihm schriftlich nachgewiesen werden, zu beseitigen. Der Auftragnehmer hat einen Mangel dann nicht zu vertreten, wenn der Mangel auf der vom Auftraggeber gegebenen Aufgabenstellung oder der fehlerhaften/unzureichenden Mitwirkung des Auftraggebers (vgl. §5 dieser Bedingungen) beruht; eine etwaige Gewährleistungsverpflichtung des Auftragnehmers entfällt ferner, wenn der Auftraggeber oder Dritte ohne Zustimmung des Auftragsnehmers die Leistungen oder Teile der Leistung verändert. Ansprüche des Auftraggebers auf Wandlung, Minderung oder Kostenerstattung bei Ersatzvornahmen bestehen nicht. 

Für Schäden, die während der Gewährleistungspflicht von sechs Monaten schriftlich mitgeteilt wurden und die der Auftragnehmer schuldhaft zu vertreten hat, wird bis zu einem Betrag in Höhe von 5.000 EUR gehaftet. Eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen, dies gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Grundsätzlich ausgeschlossen ist eine Haftung für Drittschäden und Folgeschäden.

Der Auftragnehmer garantiert keine dauerhafte Verfügbarkeit der von ihm erstellten Dienstleistungen bzw. Daten, und kann nicht für eine Dauerhafte Verfügbarkeit der von ihm verwendeten Software garantieren. Zur Erfüllung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden auf Verlangen Sicherheitskopien auf Datenträgern (z.B. CD-ROM) gefertigt.

Der Auftragnehmer ist für den Inhalt der von ihm im Auftrag des Kunden verfassten Dokumente und recherchierten Internetseiten nicht verantwortlich. Dies gilt insbesondere für den Inhalt von Briefen, Telefaxen, E-Mails etc.

Der Auftragnehmer ist nicht für die Vollständigkeit der gebuchten Unterlagen und Daten verantwortlich. Die Buchungen und Auswertungen erfolgen ausschließlich nach den vorgelegten Unterlagen und Belegen des Auftraggebers.

 

Verzug und höhere Gewalt

Falls der Auftragnehmer bei der Erfüllung seiner Verpflichtung in Verzug gerät, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer dem Auftragnehmer gesetzten angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die vereinbarten Leistungen bis zum Fristablauf nicht erbracht worden sind. Ein Verzugsschaden kann unbeschadet der Haftung bei Verschulden nicht geltend gemacht werden.

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen den Auftragnehmer, die Erfüllung seiner Verpflichtung um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Streik, Aussperrung, Verzögerungen auf dem Post- und Transportweg und ähnliche Umstände gleich, die dem Auftragnehmer die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen.

Unterlässt der Auftraggeber eine ihm nach §7 dieser Bedingungen oder sonst obliegenden Mitwirkung, so ist der Auftragnehmer nach setzten einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Der Auftragnehmer behält den Anspruch auf die Vergütung unter Berücksichtigung der Bestimmung des §642 Abs.2 BGB. Unberührt bleiben auch die Ansprüche des Auftragnehmers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Auftragnehmer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

Vertragsdauer und Kündigung

Die Vertragsdauer bestimmt sich nach der Vereinbarung der Vertragsbeteiligten. Der Vertrag kann jederzeit unter Einhaltung von einer Frist von acht Wochen durch Kündigungsschreiben des Auftraggebers vorzeitig beendet werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers das erfordern. In diesem Fall regelt sich die Vergütung des Auftragnehmers nach Maßgabe des §649  BGB.

 

Erfüllungsort

Sofern sich aus dem Dienstleistungsvertrag bzw. der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers der Erfüllungsort für Zahlungen und Lieferungen.

 

Schlussbestimmung

Diese AGB unterliegen deutschem Recht. Als Gerichtsstand gilt der Sitz des Auftragnehmers.

Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzten, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.

Der Vertrag und seine Änderungen sowie alle vertragsrelevanten Erklärungen, Mitteilungs- und Dokumentationspflichten bedürfen der Schriftform.

 

G I E S E N

Büro- und Buchhaltungsservice GbR

 

Erkrath, den 01.02.2015



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